Sa. Apr 20th, 2024
Mietkaution Raten

Mietkaution in Raten – Der Tipp ist zwar schon uralt, doch viele haben es längst vergessen. Die Mietkaution darf generell in Raten bezahlt werden. Der Vermieter darf diese Möglichkeit weder untersagen noch im Mietvertrag ausschließen. Für Familien ist der Umzug vor allem finanziell ein großer Alptraum. Neben dem bürokratischen Aufwand (Mitteilung Adresswechsel an Unternehmen, Banken und den ganzen Ummeldungen) belastet nicht nur der Stress, sondern vor allem die finanziellen Auswirkungen. Und die können enorm sein. Da ist oft die höhere Miete für die neue Wohnung, hinzu kommen vielleicht weitere Möbel, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Fahrtkosten und natürlich der Makler, der gerne seine volle Provision kassiert.

Und dann ist da noch die Mietkaution, die das Budget deutlich belastet und für finanzschwache kaum zu tragen ist. Sicherlich bestehen aktuell auch Bürgschaften, die über spezielle Unternehmen zu günstigen Preisen abgeschlossen werden können. Doch hier sind in den letzten Jahren die Anforderungen an die Bonität der Antragsteller besonders hoch geworden. Viele Familien, die mit jedem Cent rechnen müssen, fallen dann oft durch. Zum anderen erkennt auch nicht jeder Vermieter diese Form der Mietkaution an.

Mietkaution in Raten

Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber in Deutschland schon vor langer Zeit die Möglichkeit verankert, die Mietkaution auch in Raten zahlen zu können. Hier gilt: Der Vermieter darf dieses nicht verbieten. Einige Vermieter neigen dazu, die Ratenzahlung im Mietvertrag auszuschließen. Das jedoch ist nichtig und muss vom Mieter nicht beachtet werden. Ganz im Gegenteil. Der Mieter darf auch ohne Einverständnis des Vermieters die Mietkaution in Raten bezahlen. Maßgeblich dafür ist der § 551 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hierbei gelten gewisse Punkte, die bei der Mietkaution in Raten einzuhalten sind.

Grundsätzlich gilt bei einer Ratenzahlung der Kaution, dass die Länge maximal 3 Monate beträgt und die erste Rate mit Vertragsbeginn zu bezahlen ist. Die 2 weiteren sind dann jeweils einen Monat später an den Vermieter zu entrichten. Alle Raten zur Mietkaution müssen gleich hoch sein, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart. In der Regel muss kein Wohnungsvermieter oder Makler auf die Möglichkeit hinweisen. Ausgeschlossen werden darf es aber nicht. Übrigens kann der Umzug ins neue Heim unter bestimmten Umständen sogar steuerlich geltend gemacht werden.

Raten Mietkaution entlastet

Dennoch sollten Familien vorsichtig sein. Die Mietkaution in Raten kann das Budget entlasten und so auch größere Sprünge ermöglichen. Dennoch sind die Raten zusätzlich mit der neuen Miete zu leisten. Das sollte im Voraus genau kalkuliert werden. Viele verschätzen sich dabei gerne. Kommen zusätzliche Ausgaben hinzu, kann das die Mietkaution in Raten erschweren und damit das neue Verhältnis zum Vermieter unter Umständen belasten. Daher unser Rat: Kalkulieren Sie genau und schaffen Sie auch Luft in den Zahlungen, um bei zusätzlichen Belastungen Freiraum zu haben. Nur dann lohnt es sich auch, die Mietkaution in Raten zu zahlen.